Mein ganzes Leben lang vital und beweglich zu sein hat für mich stets höchste Priorität.

Stefan Henke, 70 Jahre, Rentner/Privatier im Interview:

Reha-Redaktion: Wie sind Sie in die Reha gestartet bzw. welche Beschwerden hatten Sie und mit welchem Endergebnis/Erfolg konnten Sie die Reha beenden?
Herr Henke: Urplötzlich und unerwartet konnte ich mein linkes Knie eines morgens nicht mehr wie gewohnt bewegen und mit fortschreitender Dauer kamen starke Schmerzen hinzu. Die ärztliche Diagnose war niederschmetternd. Man stellte mir über kurz oder lang einen prothetischen Ersatz in „Aussicht“. Ich war mein Leben lang aktiver Läufer, nahm an mehreren Marathon-Läufen teil, fuhr viel Rad, betätigte mich berufliche wie privat handwerklich und hatte einige Unternehmungen mit meinen Enkeln geplant. Durch die voran angesprochene Beeinträchtigung stellte ich all das infrage. Meine Lebensqualität sank rapide. Schließlich entschloss ich mich zu einer OP mit dem Ziel, danach wieder annähernd so leben zu können wie vorher.

Ich hatte bereits einige meiner Bekannten und Freunde mit ähnlicher Vorgeschichte in stationären Rehaeinrichtungen besucht. Mehr unbewusst habe ich für mich wahrgenommen, dass ich diese Form der Reha nicht wählen würde. So trat ich nach der OP eine vierwöchige Reha in der Ambulanten Reha am Krankenhaus GmbH an. Meine persönlichen Erwartungen wurden hier vollumfänglich erfüllt. Ein motiviertes und stets freundliches Team von Therapeuten, Organisationskräften, Ärzten, ja, selbst Auszubildenden sowie ein straff organisierter Tagesplan. Der auf mich zugeschnittene Mix aus diversen Maßnahmen brachte für mich eine stetige und täglich spürbare Verbesserung der Bewegung. Nach vier Wochen konnte ich mich wieder gut bewegen und war nahezu schmerzfrei.

Reha-Redaktion: Was hat Ihnen während der Reha besonders viel Kraft gegeben und am meisten weiter geholfen Ihr Ziel zu erreichen? 
Herr Henke: Ich wollte so schnell als möglich wieder auf die Beine kommen. Mit dem täglich wechselnden Programm von Sport, auf meine Bedürfnisse zugeschnittener Physiotherapie, aktive und passive Übung an Geräten, Kältetherapie, Reizstrom, Entspannungsseminaren, gruppendynamischen Aktivitäten gelang dies auch sehr schnell. Hinzu kam ein nicht unerheblicher Service: ich wurde täglich mit dem Rehafahrdienst abgeholt und nach Beendigung des Tagesprogramms wieder nach Hause gebracht. Auch hier gilt, das Personal für den Transfer war sehr freundlich, zuvorkommend und pünktlich. Außerdem ist bei der ambulanten Reha positiv zu bemerken, dass man nach dem Reha-Tag wieder in seinen eigenen vier Wänden ist und im eigenen Bett schläft. Auch das trägt meines Erachtens zu einer zügigen Genesung bei. Die durch Schonhaltung vor der OP verursachte Rückbildung der Muskulatur konnte ansatzweise wieder behoben werden. Bereits kurze Zeit nach der Reha konnte ich eine Aktivreise machen. Es hat sich für mich gelohnt.

Reha-Redaktion: Was möchten Sie unseren aktuellen und zukünftigen Rehabilitand*innen auf Ihrem Weg mitgeben?
Herr Henke: Ein gesundes Maß an Selbstdisziplin sollte jeder für sich bei der Durchführung der Reha an den Tag legen. Ja, es dreht sich hier alles um den Patienten mit dem Ziel dessen Schmerz- und Funktionseinschränkungen zu beheben bzw. zu lindern. Wer aber erwartet, dass er dies als „Mitläufer“ erreicht, wird enttäuscht werden oder sollte ein Ticket bei einer Zaubershow erwerben. Ich wünsche allen zukünftigen Patienten viel Spaß mit eigenem Drive bei Eurer Rehamaßnahme.

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Für die Teilnehmer*innen der ambulanten Rehabilitationen ohne Nachweis haben täglich Testgruppen eingerichtet.

Hilfe und Kontakt

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Behandlungsvereinbarung für Leistungen der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH (Teil der rehaneo-Gruppe)

Wichtige Hinweise für den Patienten:
1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ambulante teilstationäre Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur teilstationären Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.

Formulare der DRV

> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0120 – Anlage Rehaantrag – von der Krankenkasse auszufüllen
> S0051  – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen

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