Mit neuer Kraft zurück ins Leben.

Rehabilitandin der psychosomatischen Reha, 50 Jahre, Betreuerin im Interview:

Reha-Redaktion: Wie sind Sie in die Reha gestartet bzw. welche Beschwerden hatten Sie und mit welchem Endergebnis/Erfolg konnten Sie die Reha beenden?
Rehabilitandin: Ich bin mit einer Depression in die Reha gestartet. Zu Beginn war ich sehr erschöpft, antriebslos und hatte Schwierigkeiten, Freude am Alltag zu empfinden. Im Verlauf der Reha habe ich gelernt, besser auf meine Bedürfnisse zu achten und wieder Struktur in meinen Tag zu bringen. Am Ende der Reha hatte ich wieder mehr Kraft, neuen Lebensmut und konnte erste Schritte zurück in einen selbstbestimmteren Alltag machen. Ich habe wieder Freude am Leben gespürt – das war für mich ein großer Erfolg.

Reha-Redaktion: Was hat Ihnen während der Reha besonders viel Kraft gegeben und am meisten weiter geholfen Ihr Ziel zu erreichen? 
Rehabilitandin: Besonders viel Kraft haben mir der regelmäßige Sport und die therapeutischen Gespräche gegeben. Die Sporteinheiten haben mir geholfen, Spannungen abzubauen und mein Selbstwertgefühl Schritt für Schritt zu stärken. Ebenso wichtig waren für mich die Gespräche mit den Therapeut*innen – sie haben mir neue Perspektiven aufgezeigt, mir geholfen, mich selbst besser zu verstehen und mir Werkzeuge an die Hand gegeben, meinen Alltag so gut es geht zu meistern.

Reha-Redaktion: Was möchten Sie unseren aktuellen und zukünftigen Rehabilitand*innen auf Ihrem Weg mitgeben?
Rehabilitandin: Ich möchte allen, die gerade in der Reha sind oder diese noch vor sich haben, mitgeben, dass die Reha eine echte Bereicherung sein kann. In einer schweren Zeit, habe ich hier nicht nur Unterstützung, sondern auch Verständnis und neue Perspektiven bekommen. Die verschiedenen Angebote – ob Gespräche, Gruppen, Bewegung oder einfach der geschützte Rahmen – haben mir geholfen, Schritt für Schritt wieder auf den richtigen Weg zu finden.

 

Bildhinweis: Rehabilitandin möchte anonym bleiben. Dies ist ein neutrales Foto aus unserer eigenen Bilddatenbank.

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Behandlungsvereinbarung für Leistungen der Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH (Teil der rehaneo-Gruppe)

Wichtige Hinweise für den Patienten:
1. Die Einwilligungserklärung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich mit gesondertem Formular zur Kenntnis genommen und bestätigt (DSVGO).
2. Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit Ihnen und die Termine sind persönlich für Sie reserviert.
3. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Absage kann telefonisch oder schriftlich per Mail an erfolgen. Letztere Möglichkeit ist unbedingt zu nutzen, wenn sie uns telefonisch nicht erreichen. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, behalten wir es uns vor, Ihnen eine Ausfallgebühr in Höhe von 20 Euro in Rechnung zu stellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
4. Die dafür fällig werdende Verordnungsblattgebühr und Zuzahlung (SGB) ist vor der ersten Behandlung zu zahlen.
5. Weitere wichtige Informationen zu Wartezeiten, Verlust von Gegenständen, Rauchverbot etc. finden Sie in der Allgemeinen Hausordnung am Tresen oder auf unserer Internetseite.

Diese Behandlungsvereinbarung bezieht sich auf laufende sowie zukünftige Behandlungen, Die vorstehenden Hinweise habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie ausdrücklich an. Gleichzeitig bestätige ich die Mitgliedschaft in o. g. Krankenkasse, die Richtigkeit der Rezeptdaten bzw. die Gültigkeit der Chipkarte ggf. des Befreiungskärtchens.

Bei Folgebehandlungen informiere ich die Ambulante Reha am Krankenhaus GmbH über Änderungen. Sollte für den Fall einer Falschinformation, keine Kostenübernahme oder nur eine Teilübernahme einer Krankenkasse oder eines anderen Sozialleistungsträgers erfolgen, ist der Patient als Selbstzahler zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

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Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ganztägig ambulante Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur ganztägig ambulanten Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.

Formulare der DRV

> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> S0051  – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen
> S0050  – Honorarabrechnung für das Formular S0051 (für Ärzte)

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