Reha Antrag
Wie beantrage ich
eine Reha?
Als Versicherter in einer gesetzlichen Krankenkasse oder Versicherter in einer Rentenversicherung können Sie eine ganztägig ambulante Rehamaßnahme beantragen. Das Genehmigungsverfahren zur ganztägig ambulanten Rehabilitation kann direkt im Krankenhaus oder durch Ihren Hausarzt eingeleitet werden. Erwerbstätige mit chronischen Erkrankungen können auch einen Antrag bei Ihrer Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen.
Fragen zum Reha-Antrag?
Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Ihrem Reha-Antrag.
Vereinbaren Sie einen Termin über unsere Anmeldung oder unseren Telefonassistenten “Kurt” und bringen zu diesem Termin, sofern vorhanden, bitte alle relevanten Unterlagen und Befunde mit.
Anschlussheilbehandlung AHB
Um die Anmeldung bei uns bzw. um die Weiterleitung der Unterlagen an den zuständigen Leistungsträger kümmert sich das Krankenhaus. In der Regel ist eine Direktanmeldung bei uns durch das Krankenhaus mit umgehender Terminvereinbarung möglich. Sie erhalten Ihren Starttermin zur Anschlussheilbehandlung also schon im Krankenhaus. Bei wenigen Leistungsträgern ist eine Genehmigung vor dem Start der Reha notwendig. In diesem Fall leitet das Krankenhaus den AHB-Antrag an den Leistungsträger weiter. Sobald die Genehmigung vorliegt, erhalten Sie von uns den Aufnahmetermin und alle entsprechenden Informationen für den Start Ihrer ambulanten Reha. Auch in diesem Fall funktioniert die Genehmigung und Terminvergabe innerhalb kurzer Zeit.
Reha aufgrund chronischer oder akuter Beschwerden
Auch wenn kein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist oder war, reichen einzelne Therapiemaßnahmen auf Rezept oftmals nicht aus, um akute oder chronische Beschwerden in den Griff zu bekommen. Auch in diesen Fällen ist eine Reha möglich! Mit der Hilfe Ihres Haus- oder Facharztes können Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen. Ihr niedergelassener Arzt oder Ärztin begründet im medizinischen Befundbogen zum Reha-Antrag, warum eine Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist. In diesem Fall senden Sie den Reha-Antrag direkt an den für Sie zuständigen Leistungsträger. Bei Kassenpatient*innen füllen Arzt oder Ärztin das Muster 61 für Ihre Krankenkasse aus.
In vielen Fällen kann eine Reha-Maßnahme vermeiden, dass bestehende Beschwerden oder Erkrankungen chronisch werden bzw. zu einer Operation führen. Übrigens: Eine Reha-Maßnahme können Sie alle vier Jahre beantragen. In medizinisch begründeten Fällen ist dies sogar früher möglich.
Wunsch- und Wahlrecht
Patientenrechte: Sie haben die Wahl bei Ihrer Rehabilitationsklinik
Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des bzw. der Patient*in hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm / ihr bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Leistungsträger hat.
Zögern Sie nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv auszuüben und ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit einem entsprechenden Vorschlag. Nutzen Sie dazu die Antragsvorlagen.
Antrag Wunschklinik
Schicken Sie dieses Formular zusammen mit Ihrem Reha-Antrag an den zuständigen Leistungsträger.
Formulare der DRV
Folgende Formulare sind für Sie als Patient*in wichtig:
> G0100 – Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> G0110 – Anlage Rehaantrag – von Ihnen als Patient*in auszufüllen
> S0051 – Ärztlicher Befundbericht – vom behandelnden Arzt auszufüllen
> S0050 – Honorarabrechnung für das Formular S0051 (für Ärzte)