Neu in der Region: Pneumologische Rehabilitation in Geilenkirchen

Zu Hause gesund werden. Das ist unsere Devise und unser Ziel, welches wir uns für Sie wünschen und mit Ihnen anstreben. Seit dem 01. Juli 2021 dürfen wir auch eine ambulante pneumologische Rehabilitation, in unserer Einrichtung in Geilenkirchen, für Sie anbieten. Unter der Chefärztlichen Leitung von Frau Dr. Redecker-Breuer bieten wir zahlreiche Leistungen und Untersuchungen, Trainingseinheiten, Atemübungen, eine Ernährungsberatung bis hin zur physiotherapeutischen Behandlung abgestimmt auf Ihre Lungenerkrankung mit speziell ausgebildeten Therapeuten.

Ihre Erkrankung fordert Sie als ganzen Menschen – daher verfolgen wir ein ganzheitliches Behandlungskonzept.

Unser Behandlungsspektrum:

  • Chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
  • Asthma bronchiale
  • Lungengerüsterkrankungen (z.B. Lungenfibrose, Sarkoidose, Asbestose)
  • Bronchiektasen
  • (Anschluss-) Rehabilitation nach Lungenoperationen, Pneumonie, Rippenfellentzündung und diversen anderen Lungenerkrankungen
  • Nach einer COVID-19-Erkrankung mit anhaltender Einschränkung der Lungenfunktion

Grundlegende Ziele der Rehabilitation sind die Wiederherstellung, der Erhalt und die Optimierung der seelischen und körperlichen Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit sowie die soziale (Re-)Integration in Arbeit, Beruf, familiäres Umfeld und Gesellschaft.

Hier finden Sie weitere Infos zur pneumologischen Rehabilitation.

Gerne beantworten wir all Ihre Fragen und sind Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich.

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Kontakt und
Ansprechpartner

Kontakt

Anmeldung
Ambulante Reha Würselen

Telefon:  +49 2405 40835 0
Fax:  +49 2405 40835 12

COVID-19-Info

Danke, dass Sie unsere Hygieneregeln einhalten.

  • Wir empfehlen weiterhin das Tragen eines Mund-Nasenschutzes.
  • Vor und nach dem Training mindestens 30 Sekunden die Hände waschen und desinfizieren.
  • Einhalten der Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge)
  • Jedes Gerät nach der Benutzung gründlich desinfizieren.
  • ABSTAND von 1,5 – 2 Metern einhalten.

3G-Nachweis auch ab dem 20.03.2022 weiterhin erforderlich.

Geimpft

Getestet

Genesen

Gültige Nachweise sind wie bisher ausschließlich:

Impfnachweis (vollständig geimpft >14 Tage),
AG-Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden),
Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)
oder genesen + 1x geimpft

Für die Teilnehmer*innen der ambulanten Rehabilitationen ohne Nachweis haben täglich Testgruppen eingerichtet.

Ambulante
Rehabilitation