Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass ab dem 01.10.2022, laut neuer Coronaschutzverordnung, im ganzen Gebäude und in allen Räumen wieder die FFP2-Maskenpflicht gilt.
Danke für Ihr Verständnis.
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Gültige Nachweise sind wie bisher ausschließlich:
Impfnachweis (vollständig geimpft >14 Tage),
AG-Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden),
Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate)
oder genesen + 1x geimpft
Für die Teilnehmer*innen der ambulanten Rehabilitationen ohne Nachweis haben täglich Testgruppen eingerichtet.