Danke, dass Sie weiterhin an Ihren 3G-Nachweis denken.
Gültige Nachweise sind wie bisher ausschließlich:
Impfnachweis (vollständig geimpft >14 Tage),
AG Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden),
Genesenennachweis (nicht älter als 3 Monate),
oder genesen + 1x geimpft
Von dieser Reglung ausgenommen sind Kinder unter 7 Jahren sowie Schüler*innen unter 18 Jahren, die regulär zweimal pro Woche in der Schule getestet werden und dies durch eine Bescheinigung der Schule nachweisen können.
Für Rehabilitanden ohne Nachweis haben wir jeden Montag und Mittwoch Testgruppen eingerichtet.
Unsere weiteren Hygienemaßnahmen bleiben natürlich bestehen.
DANKE für die Unterstützung und die Einhaltung der 3G-Regel.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.